Neue Prüfintervalle und Toleranzfristen für mehrere Fahrzeugklassen – gültig ab 20. Mai 2018
Die Neuerungen bei den Fristen treten mit 20. Mai 2018 in Kraft: Betroffen sind Taxis, Rettungsfahrzeuge, Krankentransporte und sämtliche Lkw-Fahrzeugklassen (also auch Kleintransporter und Fiskal-Lastkraftwagen) sowie Autobusse und Traktoren. Für diese Fahrzeuge kann die „Pickerlüberprüfung“ dann bis zu drei Monate vor dem Ablaufdatum erfolgen – es gibt allerdings keine Überziehungsfrist „nach hinten“ mehr. Für die Zulassungsmonate Juni, Juli und August wird der Zeitraum, in dem das Fahrzeug überprüft werden kann, zusätzlich verkürzt: Einerseits gilt der 4-monatige Toleranzzeitraum nach dem Prüfmonat nicht mehr, andererseits kann der 3-monatige Toleranzzeitraum vor dem Prüfmonat nur zum Teil genutzt werden.
ÄNDERUNG: Wegfall des 4-monatigen Toleranzzeitraums für folgende Fahrzeugklassen (J) (= ersichtlich im Zulassungsdokument-Feld J):
- M1 (PKW) – wenn als Taxi, Rettung oder Krankentransport genutzt (Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein – Feld A4: 25, 62, 64, 74)
- M2 und M3 (Autobus)
- N1 bis N3 (Klein-LKW bis Sattelzug)
- O3 und O4 (Anhänger) – (über 3,5t)
- T5 (Traktoren) – (über 40 km/h)
- C5 (Gleisketten-Traktoren) – (über 40 km/h)
Bei den Fahrzeugen, bei denen der 4-Monatige Toleranzzeitraum nach dem Prüfmonat wegfällt, ergeben sich folgende Übergangsfristen:
Für die Zulassungsmonate Juni, Juli und August gilt der 4-monatige Toleranzzeitraum nach dem Prüfmonat nicht mehr, und der 3-monatige Toleranzzeitraum vor dem Prüfmonat kann nur zum Teil genutzt werden. Somit wird der Zeitraum, in dem das Fahrzeug überprüft werden kann, zusätzlich verkürzt.
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